Erneuerung von Rauchwarnmeldern: keine Modernisierung
Berechtigt eine Erneuerung bereits vorhandener Rauchwarnmelder ohne einhergehende Aufwertung den Vermieter zur Modernisierungsmieterhöhung? Nein. Der Austausch der Rauchwarnmelder ist keine Modernisierung. Nur die erstmalige Ausstattung mit Rauchwarnmeldern führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit und damit auch zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache i.S.d. § 555b Nr. 4 BGB sowie zu einer dauerhaften…
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