Umfang der Auskunftspflicht des Vermieters über Vormiete bei Mietpreisbremse
Was ist Inhalt des Anspruchs auf Auskunft über die Vormiete? Ist die Vormiete höher als die bei Anwendung der Mietpreisbremse zulässige Miete, so darf gem. § 556e BGB eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Der Vermieter ist gem. § 556g Abs. 3 BGB auf Verlangen des Mieters verpflichtet, Auskunft über diejenigen Tatsachen…
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