Nächtliche Trinkgelage mit Musik sowie Blockieren des Hauseingangs: ordentliche Kündigung (Wohnraummietrecht)
Nimmt ein Mieter an mehrstündigen nächtlichen Trinkgelagen mit lautstarken Unterhaltungen und lauter Musik teil, bei denen der Hauseingang für Mitmieter blockiert und an die Wand uriniert wird, kann dem Mieter wirksam ordentlich gekündigt werden.