Untervermietung einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung
Die Weiternutzung einer Wohnung als Nebenwohnsitz aus beruflichen Gründen stellt demnach ein im Rahmen des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB ausreichendes berechtigtes Interesse dar. Es kommt nicht darauf an, ob der Mieter auf die Nutzung der Wohnung aus beruflichen Gründen oder auf die Untermieteinnahmen zwingend angewiesen ist.