Keine Eigenbedarfskündigung für Künstler und Sammler
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er „die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“, so § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Wann ist die Nutzung einer Wohnung noch eine Nutzung „als Wohnung“? Mit dieser Frage hatte sich das AG Köln in einem Fall zur Eigenbedarfskündigung…
Weiterlesen “Keine Eigenbedarfskündigung für Künstler und Sammler” »