Haben Sie schon einmal einen Mietvertrag in der Hand gehabt und den oberen Teil – das sogenannte Rubrum – nur überflogen? „Vermieter: Herr Müller, Mieter: Herr Schmidt“. Unterschrift drunter, fertig.
Vorsicht! Dieser kleine Abschnitt entscheidet oft Jahre später darüber, ob Sie auf tausenden Euro sitzen bleiben oder ob eine Räumungsklage überhaupt zugelassen wird. Wir zeigen Ihnen, warum das Rubrum der wichtigste Teil des Vertrages ist – und wo die Fallen lauern.
Stellen Sie sich vor, Sie erben mit Ihren zwei Geschwistern ein Haus und vermieten es. Im Mietvertrag schreiben Sie oben rein: „Vermieter: Erbengemeinschaft Müller“.
Jahre später zahlt der Mieter nicht. Sie wollen ihn verklagen.
Das Problem: Das Gericht schickt Sie vielleicht wieder nach Hause. Warum? Weil eine „Erbengemeinschaft“ in Deutschland nicht prozessfähig ist. Sie können nicht als „Gemeinschaft“ klagen, sondern müssen alle drei Erben namentlich aufführen. Wenn das im Mietvertrag (Rubrum) nicht sauber steht, beginnt das juristische Tauziehen schon, bevor es um den ersten Euro geht.
Die Lösung: Schreiben Sie immer: „Herr A, Frau B und Herr C in Erbengemeinschaft“. Das schafft Klarheit.
Vermieten Sie als Freunde oder Investorengruppe (GbR)? Seit dem 01.01.2024 hat sich die Welt geändert. Es gibt jetzt die eingetragene GbR (eGbR).
Sie haben mit Ihrem Mieter vereinbart: „Wir verzichten beide für 4 Jahre auf eine Kündigung.“ Sie wollen Planungssicherheit.
Aber im Rubrum steht: „Vermieter: Grundstücksgemeinschaft Müller & Söhne“. Unterschrieben hat nur „Hans Müller“.
Die Falle: Das Gesetz (§ 550 BGB) sagt: Wenn nicht glasklar ist, ob Hans Müller nur für sich oder für die ganze Gemeinschaft unterschrieben hat, ist die „Schriftform“ verletzt.
Die Konsequenz: Der Vertrag gilt als unbefristet. Der Kündigungsverzicht ist unwirksam! Der Mieter kann – trotz der 4-Jahres-Absprache – nach einem Jahr ganz normal mit 3-monatiger Frist kündigen. Ihre Planungssicherheit ist futsch.
Der Trick: Nutzen Sie Firmenstempel! Wenn Hans Müller neben seine Unterschrift den Stempel der Gemeinschaft drückt, ist meistens alles gerettet.
Ein junges Paar zieht ein. Nehmen Sie beide in den Vertrag auf?
Bevor Sie unterschreiben, prüfen Sie diese 5 Punkte:
Ein Mietvertrag steht und fällt mit dem Kopf. Investieren Sie hier 5 Minuten Sorgfalt, sparen Sie sich später Jahre an Ärger!
Muster-Rubra für verschiedene Konstellationen
Die folgenden Muster dienen als Formulierungshilfe und müssen an den Einzelfall angepasst werden.
Muster 1: Die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) nach MoPeG
Anwendung: Für Vermieter-GbRs, die seit 2024 im Gesellschaftsregister eingetragen sind. Dies ist die rechtssicherste Variante.
MIETVERTRAG
zwischen
Vermieter:
Immo-Invest Alpha eGbR
Sitz: Musterstadt
Eingetragen im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts Musterstadt unter GsR 12345
Geschäftsanschrift: Schlossallee 1, 12345 Musterstadt
Vertreten durch die Gesellschafter:
– nachfolgend „der Vermieter“ genannt –
und
Mieter:
...
Muster 2: Die Erbengemeinschaft (Rechtssichere Bezeichnung)
Anwendung: Um die Prozessfähigkeit zu sichern und § 550 BGB zu genügen.
MIETVERTRAG
zwischen
Vermieter:
in Erbengemeinschaft nach dem am 01.01.2023 verstorbenen Herrn Dieter Erblasser
Vertreten durch den Miterben Herrn Bernd Erbe (Vollmacht liegt im Original bei)
– nachfolgend „der Vermieter“ genannt –
und
Mieter:
...
Muster 3: Unverheiratetes Paar / Wohngemeinschaft (Gesamtschuldner)
Anwendung: Zur Maximierung der Haftungssicherheit für den Vermieter.
MIETVERTRAG
zwischen
Vermieter:
...
und
Mieter:
Meldeanschrift jeweils:...
– nachfolgend „der Mieter“ genannt –
§ 1 Haftung und Vertretung der Mieter
Mehrere Personen auf Mieterseite haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.
Für die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen (z.B. Kündigungen, Mieterhöhungen) bevollmächtigen sich die Mieter gegenseitig. (Achtung: Gilt oft nicht für den Ausspruch der Kündigung selbst, sondern für den Empfang).
Muster 4: Stellvertretung bei juristischen Personen (GmbH)
Anwendung: Vermeidung von Schriftformmängeln.
MIETVERTRAG
zwischen
Vermieter:
Wohnbau-Profi GmbH
Sitz: Baustadt, HRB 9876 AG Baustadt
Geschäftsanschrift: Zementweg 5,...
Vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Hans Macher
– nachfolgend „der Vermieter“ genannt –
(Am Ende des Vertrages bei der Unterschrift:)
Ort, Datum: __________________
(Unterschrift)
Wohnbau-Profi GmbH
Hans Macher, Geschäftsführer
(Firmenstempel)
Muster 5: Minderjähriger Mieter (mit Eltern)
Anwendung: Vermietung an Azubi/Student unter 18.
MIETVERTRAG
zwischen
Vermieter:
...
und
Mieter:
Herrn Kevin Klein (geb. 10.10.2007)
gesetzlich vertreten durch seine Eltern:
– nachfolgend „der Mieter“ genannt –
Zusatzvereinbarung:
Die gesetzlichen Vertreter genehmigen den Abschluss dieses Vertrages. Sie erklären den Beitritt zum Mietvertrag als Gesamtschuldner, um die Haftung auch über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus zu sichern.
Tabelle: Übersicht der Rechtsformen und notwendigen Rubrumsangaben
| Rechtsform | Zwingende Angaben im Rubrum | Vertretungsnachweis | Besonderes Risiko |
| Natürliche Person | Vorname, Name, Anschrift | Unterschrift | Ehegatte vergessen (Haftungslücke) |
| eGbR (seit 2024) | Name, „eGbR“, Sitz, GsR-Nr. | Registerauszug | Falsche Bezeichnung als „GbR“ ohne „e“ |
| GbR (nicht reg.) | Alle Gesellschafter namentlich | Stempel / Vollmacht | Unklarheit über Gesellschafterbestand |
| Erbengemeinschaft | Alle Miterben namentlich | Erbschein / Vollmacht | Klageabweisung bei Bezeichnung nur als „Erbengemeinschaft“ |
| GmbH / UG | Firma, Sitz, HRB, Geschäftsführer | HR-Auszug | Fehlen des Zusatzes „GmbH“ (Rechtsscheinhaftung) |
| GmbH & Co. KG | Firma, Sitz, HRA, Komplementär-GmbH | HR-Auszüge (beide) | Vertretungskette nicht dargestellt |