Das deutsche Baurecht ist Schauplatz eines Konflikts, der nicht nur die Projektentwickler beschäftigt. Auf der einen Seite steht die Politik, die mit dem „Gebäudetyp-E-Gesetz“ günstigeres Bauen ermöglichen will. Auf der anderen Seite sorgt die Justiz, genauer der Bundesgerichtshof (BGH), für erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein offener Dissens zwischen zwei seiner Senate über die Verbindlichkeit von DIN-Normen ist der eigentliche Treiber hinter der Gesetzesinitiative.
Die zentrale Frage lautet: Sind DIN-Normen automatisch als „anerkannte Regeln der Technik“ (aRdT) zu verstehen und damit ein stillschweigend geschuldeter Mindeststandard? Hier gehen die Meinungen am BGH diametral auseinander.
Leidtragende sind Projektentwickler und Bauunternehmen. Auf der baurechtlichen Ebene, also im Verhältnis Bauträger und Planer bzw. Bauunternehmen, sind Abweichungen von DIN-Normen zulässig.
Im Verhältnis zum Wohnungskäufer sind die DIN-Normen die anerkannten Regeln der Technik.
Bislang gibt es nur einen Ausweg: DIN-Normen sind zu 100 % umzusetzen um Gewährleistungsrisiken zu reduzieren. Folgen sind höhere Baukosten und der Verzicht auf Innovation.
Gebäudetyp E: Die Notbremse des Gesetzgebers?
Diese widersprüchliche Rechtsprechung schafft ein Dilemma für die Praxis: Je nachdem, welcher Senat am Ende zuständig ist, kann dieselbe Bauausführung als mangelfrei oder mangelhaft bewertet werden. Genau hier setzt das Gebäudetyp-E-Gesetz an. Es ist der Versuch des Gesetzgebers, die durch die Justiz geschaffene Unsicherheit zu beenden. Durch eine Änderung im BGB soll klargestellt werden, dass nicht alle DIN-Normen (insbesondere Komfortstandards) geschuldet sind, solange die öffentlich-rechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt bleiben.
Ironischerweise argumentiert der VII. Senat, dass es dieses Gesetz gar nicht bräuchte, wenn der V. Senat nicht seine „fehlerhafte“ Rechtsprechung zur Vermutungswirkung von DIN-Normen etabliert hätte. Die Gesetzesinitiative ist also eine direkte Reaktion auf einen hausgemachten Konflikt am BGH.
Fazit: Ein offener Konflikt mit weitreichenden Folgen
Die Entscheidung V ZR 39/24 ist weniger wegen ihres konkreten Sachverhalts brisant, sondern weil sie den tiefen Riss innerhalb des BGH zementiert. Dieser Senats-Konflikt lähmt die Baubranche durch unkalkulierbare Risiken und macht deutlich, warum der Ruf nach einer gesetzlichen Klarstellung durch den Gebäudetyp E so laut geworden ist. Solange die höchsten deutschen Zivilrichter sich uneins sind, bleibt Planern und Bauunternehmen nur die riskante Wahl, auf welchen Senat sie ihre Hoffnung setzen – oder den teuersten Weg zu gehen und alle DIN-Normen strikt einzuhalten. Der Bedarf für den Gebäudetyp E ist damit größer denn je.