Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter: ein Muss für Immobilienprofis

Seit dem 1. August 2018 ist sie in Kraft und hat die Immobilienbranche nachhaltig geprägt: die gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Verankert in § 34c Gewerbeordnung (GewO) und konkretisiert durch § 15 b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), zielt diese Regelung darauf ab, die Fachkompetenz der Akteure kontinuierlich zu sichern und somit den Verbraucherschutz zu stärken. Doch was bedeutet das konkret für Immobilienverwalter im Alltag?

Wer muss sich fortbilden?

Die Pflicht trifft nicht nur den Gewerbetreibenden selbst, also den Inhaber der Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO. Auch unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Angestellte sind zur Weiterbildung verpflichtet. Das umfasst typische Verwaltungstätigkeiten wie die Durchführung von Eigentümerversammlungen oder die Erstellung von Abrechnungen. Bei juristischen Personen sind grundsätzlich alle gesetzlichen Vertreter fortbildungspflichtig, es sei denn, sie sind nachweislich von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeschlossen. Selbst eine nicht aktiv genutzte Erlaubnis ("Schubladenerlaubnis") entbindet nicht von der Pflicht.

Umfang und Rhythmus: 20 Stunden in drei Jahren

Innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren müssen 20 Zeitstunden (à 60 Minuten) an Fortbildung nachgewiesen werden. Wer sowohl als Immobilienverwalter als auch als Immobilienmakler tätig ist, muss für beide Bereiche jeweils 20 Stunden absolvieren, also insgesamt 40 Stunden. Die Stunden können flexibel über den Dreijahreszeitraum verteilt oder geballt absolviert werden. Für Berufseinsteiger mit Abschlüssen wie Immobilienkaufmann/-frau oder Geprüfte/r Immobilienfachwirt/-in beginnt die Pflicht erst drei Jahre nach dem Abschluss.

Was muss gelernt werden? Die thematischen Vorgaben

Die inhaltlichen Anforderungen sind in Anlage 1 Teil B zu § 15b Abs. 1 MaBV festgelegt. Die Themenpalette ist breit und umfasst unter anderem:

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Rechtliche Grundlagen (Mietrecht, WEG-Recht, Baurecht etc.)
  • Kaufmännische Grundlagen (Buchführung, Abrechnung)
  • Verwaltung von Wohnungseigentums- und Mietobjekten
  • Technische Grundlagen (Instandhaltung, Modernisierung)
  • Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht

Es ist nicht zwingend, alle genannten Bereiche in jedem Dreijahreszeitraum abzudecken; die Auswahl kann bedarfsorientiert erfolgen.

Anerkannte Formate und Qualitätsansprüche

Die Weiterbildung kann in verschiedenen Formen erfolgen:

  • Präsenzveranstaltungen (Seminare, Workshops)
  • Begleitetes Selbststudium (z.B. E-Learning, Webinare) – hier ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter entscheidend
  • Betriebsinterne Maßnahmen (Inhouse-Schulungen) 

Die Qualitätsanforderungen an die Maßnahmen sind in Anlage 2 zur MaBV definiert und umfassen eine zugrundeliegende Planung, systematische Organisation und die Sicherstellung der Qualität der Durchführenden. Eine staatliche Anerkennung der Anbieter ist nicht vorgesehen; der Gewerbetreibende trägt die Verantwortung für die Auswahl geeigneter Maßnahmen.

Nachweisführung: Dokumentieren und Aufbewahren

Immobilienverwalter müssen Nachweise über die absolvierten Fortbildungen für sich und ihre Mitarbeiter sammeln und fünf Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Maßnahme stattfand. Die Nachweise müssen bestimmte Mindestangaben enthalten (siehe Checkliste). Eine unaufgeforderte Vorlage bei der Behörde ist nicht nötig, jedoch muss auf Anforderung eine Erklärung nach Anlage 3 zur MaBV abgegeben werden. Gegenüber Auftraggebern besteht eine Informationspflicht über die absolvierten Weiterbildungen der letzten drei Jahre, die auch durch Angaben auf der eigenen Webseite erfüllt werden kann.

Konsequenzen bei Verstößen: Bußgelder und Erlaubniswiderruf

Die Nichterfüllung der Pflicht oder Mängel bei der Nachweisführung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann sogar der Widerruf der Gewerbeerlaubnis drohen.

Praktische Umsetzung im Verwalteralltag

Die Integration der Fortbildungspflicht stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor Herausforderungen wie Kosten, Zeitmanagement und die Auswahl passender Themen.

Lösungsansätze sind:

  • Frühzeitige Planung: Erstellung eines Weiterbildungsplans für den Dreijahreszeitraum vermeidet Stress und spart oft Kosten
  • Budgetierung: Feste Einplanung der Kosten
  • Flexible Lernformate nutzen: Online-Angebote reduzieren Reiseaufwand und ermöglichen zeitliche Flexibilität.
  • Systematisches Dokumentenmanagement: Zentrale Archivierung der Nachweise.

Checkliste 1: Schritte zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht

  • [ ] Pflichtigen Personenkreis identifizieren: Wer im Unternehmen (Inhaber, Angestellte) unterliegt der Pflicht?
  • [ ] Individuellen Weiterbildungszeitraum bestimmen: Wann beginnt und endet der Dreijahreszeitraum für jede pflichtige Person?
  • [ ] Weiterbildungsbedarf analysieren: Welche Themen sind relevant (gemäß Anlage 1B MaBV und betrieblichem Bedarf)?
  • [ ] Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen auswählen:
    • [ ] Präsenzseminare, Online-Kurse, Inhouse-Schulungen?
    • [ ] Erfüllt die Maßnahme die Qualitätsanforderungen der MaBV (Anlage 2)?
    • [ ] Ist bei Selbststudium eine Lernerfolgskontrolle gewährleistet?
  • [ ] Budget planen und freigeben: Welche Kosten fallen an (Kursgebühren, Reisekosten etc.)?
  • [ ] Zeitliche Planung und Organisation: Teilnahme ermöglichen, Vertretungen regeln.
  • [ ] Teilnahme durchführen und dokumentieren lassen: Auf korrekte und vollständige Teilnahmebescheinigungen achten.
  • [ ] Nachweise systematisch sammeln und archivieren: Für alle pflichtigen Personen, fünf Jahre lang aufbewahren.
  • [ ] Informationspflicht gegenüber Kunden beachten: Auf Anfrage oder proaktiv (z.B. Webseite) informieren.
  • [ ] Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Weiterbildungsplan aktuell halten.

Checkliste 2: Mindestangaben auf Weiterbildungsnachweisen

Gemäß den Anforderungen müssen Nachweise über Weiterbildungsmaßnahmen mindestens folgende Informationen enthalten, um anerkannt zu werden:

  • [ ] Vor- und Familienname des Weiterbildungsteilnehmenden
  • [ ] Datum der Weiterbildungsmaßnahme
  • [ ] Umfang der Weiterbildungsmaßnahme in Zeitstunden (à 60 Minuten)
  • [ ] Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme (Kurstitel)
  • [ ] Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme (konkrete Themen)
  • [ ] Firma oder Vor- und Familienname des Weiterbildungsanbieters
  • [ ] Adresse und Kontaktdaten des Weiterbildungsanbieters 

 

Strategische Chancen nutzen

Die Fortbildungspflicht sollte nicht nur als lästige Auflage gesehen werden. Sie bietet auch strategische Vorteile:

  • Qualitätssteigerung: Aktuelles Fachwissen führt zu besserem Service und weniger Fehlern.
  • Spezialisierung: Gezielte Kurswahl ermöglicht eine Differenzierung am Markt, z.B. in Bereichen wie energetische Sanierung oder digitales Immobilienmanagement.
  • Marketinginstrument: Nachgewiesene Weiterbildung stärkt das Kundenvertrauen und kann aktiv beworben werden (z.B. auf der Webseite, in Angeboten). Zertifikate und Siegel von anerkannten Fortbildungseinrichtungen können die Professionalität unterstreichen.

Fazit und Ausblick

Die Fortbildungspflicht ist ein etablierter Bestandteil der Professionalisierung der Immobilienverwaltung. Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und sich ändernde Rechtsprechung werden auch künftig im Fokus stehen. Parallel gewinnt die Zertifizierung nach § 26a WEG an Bedeutung. Immobilienverwalter sind gut beraten, die Fortbildungspflicht proaktiv anzugehen und als Investition in die eigene Zukunftsfähigkeit zu begreifen.

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